Kurz- und Frühbehandlungen
Schon im Grundschulalter von ca. 6 bis 8 Jahren kann häufig eine kieferorthopädische Kurzbehandlung wichtige Grundlagen für die funktionelle Stabilität des Kauorgans und des Bewegungsapparates legen. Anschließend, im Alter zwischen 10 und 14 Jahren, kann dann durch eine gezielte kieferorthopädische Steuerung von Zahn- und Kieferwachstum die endgültige Verzahnung hergestellt werden. Die Behandlung ist oft weniger aufwändig, wenn bereits im Grundschulalter eine kieferorthopädische Frühbehandlung durchgeführt wurde.
Kinder mögen bunte Zahnspangen. Sie dürfen sich bei uns unter einer Vielfalt von bunten Spangen die liebste aussuchen und werden so motiviert. Die kieferorthopädische Behandlung unterstützt das Erlernen von Mundpflege, Verantwortung, Disziplin und Selbstvertrauen, und damit die Seelische Gesundheit.
Kurzbehandlungen für Erwachsene
Bei Erwachsenen bietet sich oftmals eine kieferorthopädische Kurzbehandlung an. Diese korrigiert z.B. störende Fehlstellungen der Frontzähne. Auch vor Eingliederung eines Zahnersatzes können Zähne in eine ideale Position gebracht werden.
Kieferorthopädische Kurzbehandlungen dauern in der Regel nur 1 Jahr bis 1 1/2 Jahre und sind deutlich kostengünstiger als Regelbehandlungen.